🌱 Biologie der Mistel (Laubholzmistel)

Misteln sind Halbparasiten. Sie betreiben Photosynthese, entziehen dem Baum über das ganze Jahr dabei Wasser und Nährstoffe.
Die Verbreitung erfolgt hauptsächlich über den Kot der Vögel (z. B. Drosseln) oder wenn Vögel die klebrigen Samen vom Schnabel an den Ästen abstreifen.
Misteln wachsen langsam, sind aber sehr langlebig – ein Befall kann sich über Jahre stark ausbreiten.
Es gibt weibliche (mit Beeren) und männliche Misteln (ohne Beeren).

 

⚠️ Folgen für Streuobstbäume

  • Die Vitalität der Obstbäume leidet, die Fruchtqualität und Fruchtmenge wird geringer.
  • Höheres Risiko für Astbruch durch zusätzliches Gewicht.
  • Bei starkem Befall besteht die Gefahr des Absterbens ganzer Kronenteile oder des ganzen Baumes.

 

🔍 Erkennung

Misteln sind im Winter gut sichtbar (immergrün) und wachsen in runden Büscheln. 

 

🛠 Bekämpfung

  • Eine frühzeitige Entfernung ist wichtig!
  • Junge Misteln lassen sich mit einem Kerbschnitt ins Holz entfernen.
  • Bei älteren Misteln muss der Ast mindestens 30–50 cm ins gesunde Holz zurück geschnitten werden.
  • Bei Befall des Stamms und der Leitäste ist nur ausschneiden oder abraspeln möglich!
  • Kontrolle der Äste auf anhaftende Mistelbeeren und entfernen der Beeren mit Bürsten.

 

Zeitpunkt

Optimal ist das Winterhalbjahr an frostfreien Tagen. Grundsätzlich können Misteln auf Obstbäumen ganzjährig geschnitten werden.
Ziel ist es, die Misteln vor der Samenbildung (Misteln fruchten nach 4 Jahren) zu entfernen.

 

Regelmäßige Kontrolle

Jährliche Kontrollen sind sinnvoll, aber spätestens alle 2 bis 3 Jahre sollte eine Kontrolle wiederholt werden. 

 

Entsorgung

Das Schnittgut und die Misteln entfernen, nicht liegen lassen.
Tipp: Wildtieren dienen die geschnitten Misteln als Nahrung. Deshalb können die Misteln über Nacht liegen bleiben.

 

 ✅ Vorbeugung

Vitalität fördern: Durch regelmäßigen Obstbaumschnitt und ausgewogene Nährstoffversorgung (Düngung).
Gemeinsames Vorgehen: Nachbarn informieren, um Befallsdruck zu senken.

 

 Rechtliches

 ✅ Darf man Misteln entfernen?

Laubholzmistel (Viscum album) ist nicht geschützt. Sie gilt als „ungefährdet“ und darf an Obstbäumen jederzeit entfernt werden.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Laubholzmisteln zu entfernen. Die Bekämpfung erfolgt auf freiwilliger Basis.

 

📌 Gewerbliche Nutzung

Das private Entfernen ist erlaubt. Für das gewerbliche Sammeln und Verkaufen von Misteln ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.

 

🌿 Naturschutz und Zielkonflikte

Misteln haben ökologischen Wert (Nahrung für Vögel und Insekten). Bei Streuobstbäumen überwiegt jedoch der Erhalt der Baumgesundheit – daher wird die Entfernung dringend empfohlen.

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