Projekt "1000 schnittige Obstbäume"
Ihr Bestand liegt uns am Herzen!
Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeindeverwaltung unterstützen daher Eigentümer von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten.
Ablauf der Pflegemaßnahme
Die Durchführung der Pflegemaßnahme erfolgt im Zeitraum November bis April durch Fachwarte für Obst- und Gartenbau. Bei der Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege (Entfernen von Totholz und Misteln, grobes Auslichten). Die organisatorische Abwicklung wird von der Gemeinde- und der Landkreisverwaltung übernommen. Vor der Beauftragung des Fachwarts wird der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang und Ablauf der Pflege besprochen.
Kosten
Von den anfallenden Kosten (Vergütung der Arbeitsstunden zzgl. Kosten notwendiger Geräte) trägt der Landkreis Ravensburg ein Drittel. Falls sich Ihre Gemeindeverwaltung bereit erklärt, ebenfalls ein Drittel der Kosten zu übernehmen, reduziert sich Ihr Eigenanteil nochmals. Zudem wird Ihr Eigenanteil mit einem Maximalbeitrag von 35 € je Baum (bei Nichtbeteiligung der Gemeinde von 50 € je Baum) gedeckelt. Die Entsorgung des Schnittguts ist von Ihnen sicherzustellen. Durch aktive Beteiligung am Baumschnitt haben Sie die Möglichkeit, sich praktisches Wissen bei der Baumpflege anzueignen und die Kosten der Maßnahmen und damit auch Ihren Eigenanteil zu reduzieren. Zwei bis drei Jahre nach der Erstpflege können Sie Ihren Bestand zur Nachpflege anmelden, für dessen Finanzierung dieselben Konditionen gelten.
Hinweis
Das Projekt richtet sich an ältere Streuobstbestände in privatem Besitz, die einen Pflegerückstand aufweisen, aber noch erhaltungsfähig sind. Ein Streuobstbestand umfasst in der Regel mindestens 15 Bäume. In Ausnahmefällen kann auch ein Ensemble von weniger als 15 Bäumen in das Projekt aufgenommen werden. Ausgenommen von der Förderung sind Streuobstbestände, die bereits in den Vorjahren im Rahmen des Projekts gepflegt wurden oder als Ausgleichsmaßnahme für Bauvorhaben oder Bebauungspläne dienen. Erhalten Sie öffentliche Förderungen, kann evtl. ein Ausschlussgrund vorliegen. Dies wird von der Landkreisverwaltung im Vorfeld geprüft.
Antragstellung
Um am Förderprogramm teilzunehmen ist ein Antrag über die örtliche Gemeindeverwaltung zu stellen. Dieser ist bis spätestens 31. Juli 2026 einzureichen. Das Antragsformular können Sie auf der Homepage des Landkreises Ravensburg oder unter www.naturvielfalt-rv.de abrufen. Die Landwirtschaftsund Naturschutzverwaltung entscheidet anhand fachlicher Kriterien, ob der Bestand in das Pflegeprojekt aufgenommen wird.
Haben Sie noch Fragen?
Dann setzen Sie sich gerne mit Ihrer Gemeindeverwaltung oder mit uns in Verbindung.
Landratsamt Ravensburg, Obstbauberatung, Telefon: 0751 85 2231 ; Email: la@rv.de
Merkblatt Projekt „1000 schnittige Obstbäume“
Mehr zum Projekt des Landkreis Ravensburg: "1000 schnittige Obstbäume"
Videobeitrag zum Programm: